Das Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen ist als Grundsatznorm des Landes für die Verwaltungspraxis von herausragender Bedeutung. Darüber hinaus hat das Gesetz prägenden Einfluss auf das gesetzgeberische und verwaltungsbehördliche Handeln, aber auch auf die Verwaltungskultur der staatlichen und kommunalen Behörden im Land.
Der Kommentar ist insbesondere an den Anforderungen von Behörden, Anwaltschaft und Gerichten ausgerichtet. Entsprechend ist bei der Darstellung der Bedeutung der Rechtsprechung – vor allem auch des Oberverwaltungsgerichts in Münster – für die Auslegung des Ordnungsbehördengesetzes Rechnung getragen.

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