Eine Erbengemeinschaft ist weder eine freiwillige Zusammenkunft, noch eine Interessengemeinschaft, die an einem gemeinsamen Strang zieht. Fakt ist: Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden.
Dies ist eine wahre Geschichte: Anne nahm, mit 25 weiteren Erben, eine Erbengemeinschaft an.
Lesen Sie, was Anne mit Behörden, Nachlassgericht und schrägen Verwandten erlebt hat. Begeben Sie sich auf die sechsjährige andauernde Reise. Erfahren Sie, wie unser Rechtsstaat mit Gesetzen und Paragraphen umgeht. Der Leser wird erkennen, dass der Begriff „Auslegungssache“ bei vielen Gutachtern und Rechtsanwälten zum Sprachgebrauch gehört. Damit wird der laufende Prozess, von dem man glaubt, dass dieser schon beendet ist, immer wieder neu entfacht.
Anne nimmt den Kampf mit unliebsamen Verwandten, Gerichten und Anwälten auf. Nebenbei lernt sie, dass Beharrlichkeit zum Erfolg führt.

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